Der Erbschein gibt Auskunft über die Personen, die Erben geworden sind und über die Höhe ihrer jeweiligen Erbquote. Als Ihr Rechtsanwalt informiere ich Sie, ob in Ihrem Fall ein
Erbschein überhaupt erforderlich ist.
Sollte dies zutreffen, ist der Erbschein beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zu beantragen. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber
Dritten legitimieren, um den Nachlass ausgehändigt zu bekommen und darüber zu verfügen. Im Rahmen der Regelung des Nachlasses übernehme ich als Anwalt
für meine Mandanten die Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung des Erbscheins und stelle somit sicher, dass Sie möglichst bald über Ihr Erbe frei verfügen können.
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